Wartung
& Instandhaltung
Für die Betreiber von Aufzugsanlagen hat sich in
den letzten Jahren einiges geändert: Mit Inkrafttreten
der Betriebssicherheitsverordnung, unter die nahezu
alle Aufzüge fallen, ist die Verantwortung des
Betreibers deutlich gestiegen. Nach dieser Verordnung
besteht die Verpflichtung, für jede Aufzugsanlage
ein Instandhaltungsunternehmen mit der Wartung zu beauftragen
und eine Gefahrenanalyse durchführen zu lassen.
Weiterhin liegt nun die komplette Verantwortung für
den sicheren Betrieb und die eventuell erforderliche
Befreiung eingeschlossener Personen beim Betreiber.
|
Ein
nach EN 13015 zertifiziertes Instandhaltungsunternehmen
kann jedoch Ver¬pflichtungen des Betreibers übernehmen.
Für die Zertifizierung sind seitens des Unternehmens
Abläufe sicherzustellen, die eine umfassende Information
des Betreibers gewährleisten. Ein Qualitätsmanagementsystem,
detaillierte Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen,
sowie nachvollziehbare Nachweise über durchgeführte
Instandhaltungen gehören weiterhin zu den hohen
Anforderungen.
Durch qualifizierte, vorbeugende Instandhaltung wird
die Lebensdauer der Aufzugsanlage verlängert, die
Stillstandzeiten werden reduziert und die Sicherheit
gewährleistet.
Einbau einer neuen Schaltanlage
|
|