Wartung & Instandhaltung


Für die Betreiber von Aufzugsanlagen hat sich in den letzten Jahren einiges geändert: Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung, unter die nahezu alle Aufzüge fallen, ist die Verantwortung des Betreibers deutlich gestiegen. Nach dieser Verordnung besteht die Verpflichtung, für jede Aufzugsanlage ein Instandhaltungsunternehmen mit der Wartung zu beauftragen und eine Gefahrenanalyse durchführen zu lassen. Weiterhin liegt nun die komplette Verantwortung für den sicheren Betrieb und die eventuell erforderliche Befreiung eingeschlossener Personen beim Betreiber.

 



Ein nach EN 13015 zertifiziertes Instandhaltungsunternehmen kann jedoch Ver¬pflichtungen des Betreibers übernehmen. Für die Zertifizierung sind seitens des Unternehmens Abläufe sicherzustellen, die eine umfassende Information des Betreibers gewährleisten. Ein Qualitätsmanagementsystem, detaillierte Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen, sowie nachvollziehbare Nachweise über durchgeführte Instandhaltungen gehören weiterhin zu den hohen Anforderungen.
Durch qualifizierte, vorbeugende Instandhaltung wird die Lebensdauer der Aufzugsanlage verlängert, die Stillstandzeiten werden reduziert und die Sicherheit gewährleistet.


Einbau einer neuen Schaltanlage

 

Auricher Aufzüge & Fahrtreppen-Service-GmbH
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